Platzregeln

Generelles:

Gerne dürfen Sie Hunde angeleint mit auf die Runde nehmen. Bitte beachten Sie dies, da sonst ein Platzverweis ausgesprochen wird! Ein striktes Hundeverbot gilt jedoch bei vorgabewirksamen Wettspielen. 

Das Spielen mit Rangebällen auf dem Platz ist strengstens untersagt und wird geahndet.

Platzkontrollen werden auch dieses Jahr verstärkt durch geführt.

1. Aus (27-1)
Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
Bitte beachten Sie die neuen Ausgrenzen durch Wildschutzzäune an Bahn 15 und 16
Alle Teerstraßen entlang der Bahnen 3, 4, 7, 9, 10, 11


2. Ungewöhnlich beschaffener Boden (R 25-1)
Boden in Ausbesserung ist durch blaue Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Erleichterung nach R 25-1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen. Erdgänge grabender Tiere oder Vögel wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.


3. Eingebetteter Ball (R25-2)
Ist ein Ball im eigenen Einschlagloch eingebettet, so darf er im gesamten Gelände, Sandstellen ausgenommen, straflos aufgenommen und nach Regel 25-2 fallen gelassen werden. Es gilt Platzregel 3a, Anhang I B, S. 159.


4. Hemmnisse (R 24)
Steine im Bunker gelten als bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1).
Mit Pfählen gekennzeichnete Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse.


5. Entfernungsmessgeräte:

Das Benutzen von elektronischen Entfernungsmessgeräten während eines Turniers ist erlaubt, wenn der Spielfluss nicht gestört wird.


6. Strafen für Verstoß gegen eine Platzregel:
Zählspiel - 2 Strafschläge, Lochspiel - Lochverlust

Anschrift & Kontakt

Golf-Club Furth i. Wald e.V.
Voithenberg 3
93437 Furth im Wald
Telefon: 09973/2089
E-Mail: info@gc-furth.de